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Unser Messstellenbetrieb macht die Energiewende messbar
Messstellenbetrieb als Schlüsselfaktor für die Energie- und Wärmewende
Unser Messstellenbetrieb ist ein Schlüsselbereich für die erfolgreiche Umsetzung der Energie- und Wärmewende. Er verantwortet Einbau, Betrieb und Wartung von Strom-, Gas- und Wasserzählern in der Region.
Mit dem Umbau des Zählerwesens hin zu digitalen Smart Metern schaffen wir die Basis für ein intelligentes, ressourcenschonendes und zukunftsfähiges Energienetz, das den Anforderungen der Energie- und Wärmewende gerecht wird.
Unsere Leistungen im Messstellenbetrieb
Geräteauswahl, -beschaffung und Einbau
Abgestimmt auf die individuellen Anforderungen vor Ort, wählen wir für Sie den passenden Zählertyp für Strom, Gas und Wasser – und bauen ihn fachgerecht ein.
Kundensupport und Fernwartung
Bei Fragen zur Messstelle oder deren Abrechnung sind wir für Sie da. Im Störfall prüfen wir den Zähler per Fernwartung und organisieren bei Bedarf einen Serviceeinsatz.
Einhaltung gesetzlicher Verordnungen
Wir setzen alle relevanten Gesetze und Verordnungen um – für korrekte Messungen und einen rechtssicheren Betrieb.
Smart Meter Rollout
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kümmern wir uns um den sachgerechten Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.
Mehr zu modernen Messeinrichtungen
Zählerarten im Überblick
Informationen für Strom- und Erdgaslieferanten
Als Lieferant finden Sie hier alle relevanten Informationen und Dokumente rund um den Messstellenbetrieb.
Den Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag sowie den Messstellenrahmenvertrag können Sie über unseren Online-Service einfach in wenigen Schritten abschließen.
Wichtige Dokumente für Lieferanten
Wichtige Informationen für Elektroinstallateur:innen
Gemeinsam gestalten wir die Energie- und Wärmewende: Für einen reibungslosen Ablauf bei Zählerwechsel und Inbetriebnahme stellen wir Elektroinstallateur:innen wichtige Informationen bereit - darunter die technischen Mindestanforderungen im Stromnetz, Messkonzepte für Erzeugungsanlagen und Hinweise zur netzorientierten Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14 a EnWG.
Die rechtliche Grundlage
Das Messstellenbetriebsgesetz
Grundsätzlich muss jede Verbrauchs- oder Erzeugungsstelle mit einem Zähler ausgestattet sein, damit der Energiebedarf nachvollzogen, zugeordnet und abgerechnet werden kann. Wir als Messstellenbetreiber sind verantwortlich für Ihre Zähler.
Wir treten hierbei nach § 3 MsbG als grundzuständiger Messstellenbetreiber auf, sofern Sie als Anschlussnehmer:in bzw. Anschlussnutzer:in keine anderweitige Vereinbarung nach §5 oder §6 MsbG getroffen haben.
Die Grundlage für eine digitale Energiewende
Die Einführung der neuen Messgeräte soll die Digitalisierung in der Energiewirtschaft vorantreiben und die technische Basis für eine erfolgreiche Energiewende schaffen. Ziel ist, die Stromnetze durch die digitale Bereitstellung von Informationen intelligent und zukunftssicher zu gestalten sowie Erzeugung, Netz und Verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Das zugrunde liegende Gesetz ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Weitere Informationen des Bundesministeriums und Bundesamts
Preise für Messstellenbetrieb und Messung
Die Preise für den Messstellenbetrieb sind abhängig von der Ausstattung der Messstelle und des Jahresverbrauchs (bei Letztverbrauchenden) beziehungsweise der installierten Leistung (bei Anlagenbetreibern).
In unserem Preisblatt finden Sie die aktuelle Übersicht der Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
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