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Erneuerbare Energien mit Energy Sharing gemeinsam nutzen
Seit dem 01. Juni 2026 schafft §42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die gesetzliche Grundlage für Energy Sharing.
Energy Sharing beschreibt die gemeinsame Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie innerhalb eines Netzgebiets. Erzeuger und Verbraucher werden dabei über das bestehende Verteilnetz miteinander verbunden.
Die gesetzliche Grundlage für die gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilnetzt schafft dabei seit Juni 2026 der §42c EnWG.
Potenzial von Energy Sharing?
Stärkung der
lokale Wertschöpfung
Förderung der Nutzung
von erneuerbaren Energien
Aufbau von
gemeinschaftlichen Energiekonzepten
Bundesnetzagentur ( BNetzA) bestätigt bewährtes Umsetzungsmodell im Energy Sharing
Für Kundinnen und Kunden eröffnet das von der Bundesnetzagentur bestätigte Dienstleistungsmodell bereits heute die Möglichkeit, an Energy-Sharing-Angeboten teilzunehmen.
Wie die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Strom mit dem Dienstleistungsmodell funktioniert und welche Vorteile sich daraus ergeben, erfahren Sie auf der Website der Bundesnetzagentur:
Was sind die Voraussetzungen für Energy Sharing?
Damit Energy Sharing möglich ist, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Betreiber der Erzeugungsanlage sind:
Natürliche Personen
Personengesellschaften
Juristische Personen des Privatrechts
Die Anlage wird nicht überwiegend gewerblich betrieben.
Wer kann auf der Verbraucherseite teilnehmen?
Privatpersonen
Unternehmen (inkl. kleine und mittlere Unternehmen (KMU))
Welche technischen und organisatorischen Bedingungen müssen erfüllt sein?
Für eine reibungslose Umsetzung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Erzeuger und Abnehmer befinden sich im selben Netzgebiet (zum Beispiel Badenova Netze)
Viertelstündliche Messung von Einspeisung und Verbrauch
(z. B. über intelligente Messsysteme)Aufbereitung der Messdaten durch den Messstellenbetreiber
Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber
Wie funktionieren Vermarktung und Verteilung?
Der erzeugte Strom wird strukturiert verteilt und vermarktet:
Anmeldung der Erzeugungsanlage in der Direktvermarktung
Überschüssige Strommengen werden abgewickelt über einen Direktvermarkter
Verteilung des Stroms auf Teilnehmende nach festgelegtem Schlüssel
Welche Kosten können beim Energy Sharing entstehen?
Auch beim Energy Sharing fallen weiterhin reguläre Stromkostenbestandteile an:
Netzentgelte
Umlagen
Mehrwertsteuer
gegebenenfalls Stromsteuer
Kosten für die Vermarktung von Überschussmengen