Energy Sharing

Seit dem 01. Juni 2026 schafft § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die gesetzliche Grundlage für Energy Sharing.

Potenzial von Energy Sharing?

  • Stärkung der

    lokalen Wertschöpfung

  • Förderung der Nutzung

    von erneuerbaren Energien

  • Aufbau von

    gemeinschaftlichen Energiekonzepten

Was sind die Voraussetzungen für Energy Sharing?

Betreiber der Erzeugungsanlage sind:

Wer kann auf der Verbraucherseite teilnehmen?

Welche technischen und organisatorischen Bedingungen müssen erfüllt sein?

Wie funktionieren Vermarktung und Verteilung?

Welche Kosten können beim Energy Sharing entstehen?