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Erneuerbare Energien mit Energy Sharing gemeinsam nutzen
Seit dem 01. Juni 2026 schafft §42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die gesetzliche Grundlage für Energy Sharing.
Energy Sharing beschreibt die gemeinsame Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie innerhalb eines Netzgebiets. Erzeuger und Verbraucher werden dabei über das bestehende Verteilnetz miteinander verbunden.
Die gesetzliche Grundlage für die gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilnetzt schafft dabei seit Juni 2026 der §42c EnWG.
Potenzial von Energy Sharing?
Stärkung der
lokale Wertschöpfung
Förderung der Nutzung
von erneuerbaren Energien
Aufbau von
gemeinschaftlichen Energiekonzepten
Was Sie beim Energy Sharing beachten sollten:
Wenn die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, ermöglicht Energy Sharing die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Gleichzeitig erfordert das Konzept eine sorgfältige Planung sowie die vollständige Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen.
Aktuell ist die Umsetzung in der Praxis in der Regel nur unter Einbindung spezialisierter Dienstleister wirtschaftlich und prozesssicher realisierbar. Grund dafür ist, dass die gesetzlichen und energiewirtschaftlichen Vorgaben bislang noch nicht vollständig in Einklang gebracht worden sind.
Was sind die Voraussetzungen für Energy Sharing?
Damit Energy Sharing möglich ist, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Betreiber der Erzeugungsanlage sind:
Natürliche Personen
Personengesellschaften
Juristische Personen des Privatrechts
Die Anlage wird nicht überwiegend gewerblich betrieben.
Wer kann auf der Verbraucherseite teilnehmen?
Privatpersonen
Unternehmen (inkl. kleine und mittlere Unternehmen (KMU))
Welche technischen und organisatorischen Bedingungen müssen erfüllt sein?
Für eine reibungslose Umsetzung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Erzeuger und Abnehmer befinden sich im selben Netzgebiet (zum Beispiel Badenova Netze)
Viertelstündliche Messung von Einspeisung und Verbrauch
(z. B. über intelligente Messsysteme)Aufbereitung der Messdaten durch den Messstellenbetreiber
Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber
Wie funktionieren Vermarktung und Verteilung?
Der erzeugte Strom wird strukturiert verteilt und vermarktet:
Anmeldung der Erzeugungsanlage in der Direktvermarktung
Überschüssige Strommengen werden abgewickelt über einen Direktvermarkter
Verteilung des Stroms auf Teilnehmende nach festgelegtem Schlüssel
Welche Kosten können beim Energy Sharing entstehen?
Auch beim Energy Sharing fallen weiterhin reguläre Stromkostenbestandteile an:
Netzentgelte
Umlagen
Mehrwertsteuer
gegebenenfalls Stromsteuer
Kosten für die Vermarktung von Überschussmengen