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Stromanschluss als Ihre Verbindung an unser Netz
Ihr Anschluss an unser Stromnetz
Als zuständiger Netzbetreiber versorgen wir Sie in unserem Netzgebiet sicher und zuverlässig mit Strom. Der Stromanschluss verbindet dabei Ihre elektrische Anlage mit unserem Elektrizitätsnetz. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung Ihres Gebäudes - sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.
Ihren Stromanschluss können Sie oder das von Ihnen beauftragte Vertragsinstallationsunternehmen digital in unserem Netzportal beantragen.
Jetzt beraten lassen
Ihr Weg zum Stromanschluss
Sie interessieren sich für einen Stromanschluss für Ihren Neubau oder ein bestehendes Gebäude? Wir informieren Sie gerne ausführlich und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 2 21 26 21 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).
Schritt für Schritt zum Stromanschluss
Vom Antrag bis zum fertigen Anschluss - so geht's.
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Schritt 1
Einreichen der richtigen Unterlagen
Um Ihren Hausanschluss für Strom, Erdgas oder Wasser planen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Lageplan (1:500) mit dem maßgerecht eingetragenen Gebäude, wie er auch für den Bauantrag erforderlich ist
Keller- und Erdgeschossplan
Grundrissplan des Geschosses, in dem der Netzanschluss geplant ist (inkl. Angabe des gewünschten Montageplatzes)
Schritt 2
Schaffen der baulichen Voraussetzungen
Damit wir Ihr Haus an unser Versorgungsnetz anschließen können, müssen außerdem einige bauliche Voraussetzungen geschaffen sein. Zu den bauseits zu erbringenden Tiefbauleistungen zählen zum Beispiel der Aushub des Leitungsgrabens und der Montagegruben sowie der Mauerdurchbruch für die Hauseinführung. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Checkliste. Geben Sie diese gerne an das beauftragte Tiefbauunternehmen weiter.
Schritt 3
Beratung und Besprechung vor Ort
Nachdem wir vor Ort mit Ihnen die Verlegung Ihres Hausanschlusses besprochen und die baulichen Gegebenheiten geprüft haben, erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot.
Schritt 4
Planung und Ausführung
Nach der Auftragsunterzeichnung planen wir sofort die Verlegung Ihres Hausanschlusses. Wurde der Tiefbau und Mauerdurchbruch von Ihnen bzw. der von Ihnen beauftragten Baufirma bereits erstellt, benötigen wir dafür einen Arbeitstag.
Führen wir selbst den Tiefbau und Mauerdurchbruch aus, vereinbaren wir gemeinsam mit Ihnen den genauen Ausführungszeitpunkt. Dieser ist abhängig von der Region, der Genehmigungsdauer durch die Ämter und der Auslastung der Tiefbauunternehmen. Wir empfehlen deshalb, Ihren Hausanschluss möglichst frühzeitig bei uns zu beauftragen.
Wichtige Dokumente für Ihren Stromanschluss
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Ladeeinrichtung für E-Mobilität
Sie fahren ein E-Auto oder möchten gerade auf E-Mobilität umsteigen? Gut so! E-Autos sind zeitgemäß und schonen die Umwelt. Am einfachsten laden Sie Ihr Elektrofahrzeug zuhause beispielsweise in Ihrer Garage. Besonders schnell und effizient geht das mit einer Ladeeinrichtung.
Anmeldung und Installation von Ladeeinrichtungen
Als Netzbetreiber verantworten wir die Netzstabilität und die sichere Versorgung im ganzen Netzgebiet. Um dies zu gewährleisten, fordert der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seit dem 01.01.2024 einer Steuerbarkeit für Verbrauchseinrichtungen. Bei einem Netzengpass können Netzbetreiber die Leistung reduzieren, im Gegenzug profitieren Kunden von reduzierten Netzentgelten.
Bitte beachten Sie: Erst mit der Anmeldung der Inbetriebnahme gemäß § 14a EnWG durch Ihre Elektrofachkraft ist die Steuerbarkeit und somit die Gewährleistung der reduzierten Netznutzungsentgelte möglich. Bitte beauftragen Sie als Kunde für die Installation eine Elektrofachkraft.
Die Elektrofachkraft prüft vor Ort ob die aktuelle Dimensionierung Ihres Netzanschlusses für die Installation der von Ihnen gewünschten E-Ladeeinrichtung geeignet ist.
Im Anschluss übernimmt Ihre Elektrofachkraft die Installation der E-Ladeeinrichtung, bereitet Ihre Anlage für die Steuerbarkeit durch uns vor und meldet die Inbetriebnahme über unser Netzportal.
Die Installation der Wallbox muss unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlicher Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften errichtet werden. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Installateursbereich.
Für die Installation von Ladeeinrichtungen für Institutionen/Betreiber gemäß §35 (1) und 5a StVO, welche Sonderrechte in Anspruch nehmen bzw. den Anforderungen von §2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung fallen, wenden Sie sich bitte an nam@badenovanetze.de.
Gesetzliche Regelung zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen
Um die Klimaziele zu erreichen, müssen künftig weiter zahlreiche Batteriespeicher, Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos ins Stromnetz integriert werden. Die Bundesnetzagentur hat dafür die Neuregelung des § 14a zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen erarbeitet. Diese erlaubt Netzbetreibern eine temporäre Leistungsbegrenzung bei hoher Auslastung, um die Netzstabilität zu sichern. Sie als Verbraucher profitieren im Gegenzug von einem vereinfachten und beschleunigten Netzanschluss und reduzierten Netzentgelten.
Interaktive Ladesäulenkarte
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt eine interaktive Übersichtskarte von öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland zur Verfügung. Sie bildet den Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie die vorhandenen Stecker und Ladeleistungen (Schnell- und Normalladung) ab. Die Ergebnisse können per Filter auch nach Landkreis und Bundesland unterteilt werden. Hier geht es zur Ladesäulenkarte der BNetzA.