Anlagenzertifikate - Ihr Nachweis für den Netzanschluss

Alles zum Anlagenzertifikat

Immer dann, wenn Ihre Erzeugungsanlage bestimmte Leistungs- oder Norm-Anforderungen erfüllt, ist das Anlagenzertifikat ein wichtiger Nachweis für den Netzanschluss. Wir erklären Ihnen, wann es erforderlich ist, welche Typen es gibt und wie Sie es bei uns einreichen.

Das Anlagenzertifikat wird auf Grundlage von Planungsunterlagen erstellt. Es gilt als Nachweis zur Erfüllung der elektrischen Eigenschaften gemäß der geltenden Technischen Anschlussregel (NS: VDE-AR-N 4105:2018, MS: VDE-AR-N 4110:2018 & HS: VDE-AR-N 4120:2018) in Verbindung mit den Technischen Anschlussbedingungen der Badenova Netze (TAB der Badenova Netze).

Nach der erfolgten Prüfung durch den Netzbetreiber besteht die Voraussetzung zur Erteilung der vorläufigen Betriebserlaubnis für die Erstinbetriebnahme einer Erzeugungsanlage. Für die endgültige Betriebserlaubnis ist eine Konformitätserklärung einzureichen. Die Ausstellung von Anlagenzertifikat und Konformitätserklärung ist nur durch die DAkkS nach ISO 17065 akkreditierte Zertifizierungsstellen zulässig.

Wann ist ein Anlagenzertifikat nötig?

Für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher mit einer maximalen Wirkleistung PAmax ≥ 135 kW ist ein Anlagenzertifikat einzureichen. Das Anlagenzertifikat ist in die drei Typen A, B und C eingeteilt und wird durch die maximale Wirkleistung einer Erzeugungsanlage festgelegt: Typ A (>950 kW) und Typ B (135 kW bis 950 kW). Das Anlagenzertifikat Typ C ist anwendbar bei Erzeugungsanlagen mit nicht typgeprüften Erzeugungseinheiten, also Erzeugungseinheiten ohne Einheitenzertifikat.

Das Anlagenzertifikat ist mindestens 8 Wochen vor Inbetriebsetzung der Übergabestation bei uns einzureichen. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie uns die zur jeweiligen Projektphase benötigten Unterlagen vorzugsweise per E-Mail.

Eine PV-Anlage im Abendrot

≥ 135 kW
maximale Einspeiseleistung erfordern ein Anlagenzertifikat.

Windrad

8 Wochen
vor der Inbetriebnahme muss das Zertifikat eingereicht sein.

Typen des Anlagenzertifikats

Je nach Leistungsklasse Ihrer Anlage unterscheiden wir zwischen folgenden Typen eines Anlagezertifikats:

Photovoltaikmodule auf Einfamilienhaus, bei Sonnenschein, Blumen im Vordergrunf

Was gilt für kleinere Anlagen?

Für Erzeugungsanlagen unter 135 kW ist in der Regel kein Anlagenzertifikat erforderlich – es genügt die Anmeldung im Niederspannungsnetz mit den üblichen Nachweisen. Dennoch kann je nach Projekt eine Prüfpflicht bestehen.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage.

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.