Balkonsolaranlage anmelden

Ökostrom erzeugen, Energiewende vorantreiben

Kleine Solaranlagen auf Balkon oder Garagenfläche eröffnen Ihnen die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig Ihre Stromkosten zu senken.

Wir zeigen Ihnen genau, wie Sie Ihre steckerfertige Anlage rechtssicher anmelden – von der Registrierung im Marktstammdatenregister bis zum ersten eingespeisten Kilowatt. Das Marktstammdatenregister übermittelt uns die Informationen zu Ihrer Anlage und wir kontaktieren Sie, falls ein Zählerwechsel erforderlich ist.

Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks

In wenigen Schritten zum eigenen Ökostrom - wie zeigen, wie es geht.

Symbolbild einer Stecksolaranlage
Mit einem Balkonkraftwerk wird der eigene Balkon zur Energiequelle.

Schritt 1

Prüfen Sie die Erlaubnis zur Installation und vorhandene Steckdosen.

Prüfen Sie vorab, ob in Ihrem Miet- oder Eigentumsverhältnis die Installation erlaubt ist. Dies kann eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erfordern. Überprüfen Sie ebenso, ob die vorhandene Steckdose geeignet ist (zum Beispiel Rücklaufsperre beim Zähler).

Schritt 2

Nehmen Sie die Registrierung im Marktstammdatenregister vor.

Für steckerfertige Anlagen genügt die Anmeldung im Markt­stammdaten­register der Bundesnetzagentur, solange die installierte Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt 800 Voltampere hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers nicht überschritten und die steckerfertige Anlage der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet wird.

Für jede dieser Meldungen innerhalb unseres Marktgebietes erhalten wir Zugang zu den Anlagendaten und übernehmen diese. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte spätestens einen Monat nach Anschluss der Anlage erfolgen. 

Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung Ihrer steckerfertigen Solaranlage benötigen, finden Sie in der offiziellen PDF-Anleitung des Marktstammdatenregisters alle notwendigen Schritte und Erklärungen. Diese Registrierungshilfe führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Schritt 3

Nehmen Sie die Anlage in Betrieb und speisen Ihren eigenen Ökostrom ein

Nach der Registrierung gilt Ihre Anlage als angemeldet. Für Steckersolargeräte besteht aktuell die Ausnahme, dass diese auch ohne einen Zwei-Richtungszähler oder ein intelligentes Messsystem betrieben werden dürfen

.

Die Einspeisung kann nach der Registrierung also beginnen, auch ohne dass eine Einspeisezähler eingebaut wurde. Der selbst erzeugte Strom wird dabei direkt in Ihr Haushaltsnetz eingespeist, wodurch Sie Ihre Stromrechnung reduzieren können.

Schritt 4

Lassen Sie den Zähler wechseln

Wenn Ihr aktueller Stromzähler nicht für die Einspeisung von Solarstrom geeignet ist, wird er im Rahmen unserer Rollout-Planung getauscht.

Um einen geeigneten Zähler zu installieren, setzen wir uns mit Ihnen zur Terminabstimmung in Verbindung. Dieser Prozess erfolgt automatisch und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Was ist eine steckfertige Anlage?

Steckerfertige Solaranlagen oder Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus einem oder zwei Modulen und einem Wechselrichter. Sie werden einfach angeschlossen (zum Beispiel Plug-In) und speisen den erzeugten Strom direkt in Ihr Hausnetz ein. Dank der neuen Regelungen des Solarpakets I sind solche Anlagen bis 800 W Wechselrichterleistung und bis 2000 W Modulleistung vereinfacht zu betreiben.

Auch wenn die Anmeldung einfach ist, empfehlen wir eine vorherige Prüfung der Steckdose und gegebenenfalls eine Beratung durch eine Elektrofachkraft.

Technische Hinweise und Sicherheit

Auch wenn die Installation einfach erscheint, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Verwenden Sie geprüfte Wechselrichter mit VDE-Konformität.
  • Mit dem Solarpaket I wurde die Nutzung von Schuko-Steckern für Mini-PV-Anlagen offiziell erlaubt. Das bedeutet, Sie können Ihre Anlage einfach über eine normale Steckdose anschließen – ganz unkompliziert und ohne Elektrofachkraft. Trotz der Erlaubnis empfehlen wir, sich mit einer Elektrofachkraft zu beraten. Diese kann sicherstellen, dass die Installation Ihrer Mini-PV-Anlage den technischen Standards entspricht und die nötige Sicherheit gewährleistet ist.
  • Eine Rücklaufsperre im Zähler ist grundsätzlich erforderlich, falls keine entsprechende Vereinbarung vorliegt. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk nutzen und noch einen alten analogen Stromzähler ohne Rücklaufsperre haben, ist es nun übergangsweise erlaubt, dass dieser sich rückwärts dreht, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird. Wir melden uns automatisch bei Ihnen, wenn Sie einen neuen Zähler benötigen.
  • Balkonkraftwerke sind in der Regel zu klein, um den gesamten Energieverbrauch Ihres Haushalts zu decken. Einen Überschuss, den Sie verkaufen können, entsteht nur selten. Sollten Sie trotzdem eine Einspeisevergütung wünschen, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk als Niederspannungs-Solaranlage bei uns anmelden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Registrierung über unser Netzportal - bei höheren Leistungswerten

Wenn Ihr Balkonkraftwerk eine der oben genannten Leistungsgrenzen überschreitet, müssen Sie dieses zusätzlich über unser Netzportal bei uns anmelden.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage.

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.