Gesetzliche Regelungen zur Stromeinspeisung

Damit Ihre Einspeisung korrekt vergütet und gesetzeskonform abläuft, gelten verschiedene rechtliche Vorgaben.

EEG und KWKG - die Basis der Einspeisung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bilden den rechtlichen Rahmen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren und effizienten Quellen.

Detailaufnahme einer PV-Anlage mit Weinbergen im Hintergrund

Das regelt das EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die zentrale Grundlage für den Ausbau regenerativer Energien in Deutschland.
Sein Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung Schritt für Schritt zu erhöhen und damit die Energiewende konsequent voranzubringen.

Die Ausbauziele im Überblick:

  • 40 bis 45 Prozent bis 2025

  • 55 bis 60 Prozent bis 2035

  • mindestens 80 Prozent bis 2050

Für Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen bietet das EEG eine verlässliche Grundlage. Es garantiert eine feste Einspeisevergütung, die über den jeweiligen Netzbetreiber ausgezahlt wird.
Damit stellt das Gesetz sicher, dass sich Investitionen in nachhaltige Stromerzeugung langfristig lohnen und der erzeugte Strom zuverlässig abgenommen wird.

Ein Dach mit Photovoltaikanlagen, umrahmt von Bäumen, mit Keramik-Hahn am Giebel.

Förderung von EEG-Anlagen

Gefördert wird die Stromerzeugung aus unterschiedlichen Energiequellen, die zur nachhaltigen Versorgung beitragen:

  • Solarenergie (z. B. Photovoltaikanlagen)

  • Wasserkraft

  • Deponie-, Klär- und Grubengas

  • Biomasse

  • Geothermie

  • Windenergie

Bitte beachten Sie: Ihre neue EEG-Anlage wird nur dann gefördert, wenn sie im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert ist. Dies muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Nutzen Sie zur Registrierung Ihrer Anlage das Webportal der Bundesnetzagentur

Die Meldepflicht gilt auch für bereits bestehende Anlagen, die nachträglich erfasst werden müssen. Nur registrierte Anlagen können die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten.

Das regelt das KWKG

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde erstmals im Jahr 2002 eingeführt, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu fördern.
Durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme wird Energie besonders effizient genutzt. Das senkt den Brennstoffverbrauch, schont die Umwelt und trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Förderung von KWK-Anlagen

Gefördert wird laut dem KWKG die Erzeugung von Strom aus:

  • Blockheizkraftwerken (BHKW)

  • Brennstoffzelle

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme. Dadurch können sie einen Großteil der eingesetzten Energie direkt vor Ort verwerten. Für diese effiziente Arbeitsweise erhalten Betreiber:innen einen sogenannten KWK-Zuschlag, der über den jeweiligen Netzbetreiber ausgezahlt wird.

Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zusätzlich gilt – wie bei EEG-Anlagen – die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR).

Nutzen Sie zur Registrierung Ihrer Anlage das Webportal der Bundesnetzagentur

Photovoltaik-Anlage auf Einfamilienhaus, umringt von grünen Bäumen, bei Sonnenschein

2050
soll der Anteil erneuerbarer Energie mindestens 80 % betragen.

Beispielbild einer Balkonkraftwerks-Anlage

800 Watt
Maximalleistung dürfen Balkonanlagen nach Solarpaket I haben.

Solarpaket I und Solarspitzengesetz

Mit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 und dem Solarspitzengesetz vom wurden wichtige Schritte für den schnelleren Ausbau von Photovoltaikanlagen beschlossen.
Die neuen Regelungen sollen den Betrieb kleiner PV- und Balkonanlagen vereinfachen und bürokratische Hürden abbauen. Damit wird es für Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinschaftsprojekte deutlich leichter, eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Das ändert sich für Sie:

  • Vereinfachte Anmeldung

    Kleine PV- und Balkonanlagen können künftig ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren in Betrieb genommen werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

  • Höhere Bagatellgrenzen

    Für den Netzanschluss und erforderliche Zertifikate gelten höhere Schwellenwerte, was den Aufwand für Betreiber:innen reduziert. Die maximale Einspeisung wurde von 600 auf 800 Watt erhöht.

  • Mehr Flexibilität für Gebäudeanlagen

    Gemeinschaftliche Anlagen – etwa auf Mehrfamilienhäusern – lassen sich einfacher realisieren und verwalten.

  • Digitale Prozesse

    Melde- und Antragsverfahren können vollständig online erledigt werden, was Zeit spart und den Start beschleunigt.

Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht

Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk nicht mehr bei uns anmelden. Ab sofort reicht eine vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – fertig. Diese Informationen bekommen wir dann automatisch.

Seit April 2024 reichen fünf Angaben (statt wie früher 20):

  • Standort Ihrer Anlage (Adresse)
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Gesamtleistung der Module
  • Wechselrichterleistung
  • Zählernummer

Warum ist das wichtig?

Die gestzlichen Bestimmungen bieten einen wichtigen Rahmen zum Betreiben eigener Erzeugungsanlagen. Weniger Papierarbeit, klarere Zuständigkeiten und digitale Abläufe sorgen dafür, dass mehr Solarstrom dort erzeugt werden kann, wo er gebraucht wird – auf Dächern, Balkonen und Freiflächen in der Region.
Davon profitieren nicht nur Betreiber:innen, sondern auch die Energiewende insgesamt.

Weitere Informationen zum Solarpaket I finden Sie im Bundesgesetzblatt oder auf der Seite der Bundesregierung.

Mensch mit ladendem Auto vor Haus
Das Stromnetz der Zukunft muss die Balance finden zwischen Einspeisung durch dezentrale Anlagen und eine hohe Nachfrage aufgrund der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität. Deshalb ist eine Steuerung durch den Netzbetreiber nötig.

Redispatch 2.0 und Einspeisemanagement

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das im Mai 2019 in Kraft getreten ist, wurden die bisherigen Regelungen zum Netzsicherheitsmanagement aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) abgeschafft. Stattdessen wurden diese Vorgaben in ein einheitliches Redispatch-Verfahren („Redispatch 2.0“) nach den §§ 13, 13a und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überführt.

Die überarbeiteten Regelungen sind seit dem 1. Oktober 2021 verbindlich anzuwenden. Sie gelten für alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab einer Leistung von 100 kW(p) sowie für dauerhaft fernsteuerbare Anlagen – unabhängig von ihrer Leistung.

Damit gehen neue Pflichten und Anforderungen für alle beteiligten Marktpartner:innen einher.

Was bedeutet Redispatch 2.0?

Unter Redispatch 2.0 versteht man die koordinierte Steuerung von Erzeugungsanlagen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Dabei werden die Einspeiseleistungen verschiedener Anlagen bei Bedarf kurzfristig reduziert oder angepasst. Netzbetreiber wie Badenova Netze stimmen diese Maßnahmen mit den jeweiligen Anlagenbetreiber:innen ab, um eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten.

Ein Beispiel: Wenn an einem sonnigen Tag mehr PV-Strom erzeugt wird, als das Netz aufnehmen kann, wird die Einspeiseleistung vorübergehend verringert, um Überlastungen zu vermeiden.

Warum ist das wichtig?

Redispatch 2.0 ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, desto stärker schwanken Erzeugung und Verbrauch.
Mit einem intelligenten Einspeisemanagement können Netzengpässe vermieden und gleichzeitig mehr grüne Energie in das Stromnetz integriert werden – ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Alle Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Wann betrifft mich das?

Diese Regelungen gelten in erster Linie für größere Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW oder für Anlagen, die über eine steuerbare Schnittstelle verfügen.

Ihre Pflichten als Betreiber:in

Wenn Ihre Anlage unter Redispatch 2.0 fällt, müssen bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einrichtung einer Kommunikationsschnittstelle zur Fernsteuerung
  • Übermittlung von Anlagendaten (Leistung, Standort, Verfügbarkeit) an den Netzbetreiber
  • Teilnahme an den vereinbarten Abstimmungs- und Meldeprozessen

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen und stellen die notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung.

Die Kommunikation im Redispatch 2.0 übernimmt der sogenannte Einsatzverantwortliche (EIV). Sie können diese Rolle entweder selbst ausführen oder sich einen Dienstleister suchen, der die Aufgabe für Sie übernimmt.

Welche Rolle haben die Einsatzverantwortlichen (EIV)?

Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen müssen sich entscheiden, ob sie die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) Ihrer Anlage selbst übernehmen oder einem Dienstleister übergeben wollen.

In beiden Fällen brauchen Sie die passenden Ressourcen-IDs. Diese können Sie bei uns anfordern.

So gehen Sie vor

Mieterstrom und Post-EEG-Anlagen

Die Energiewende findet nicht nur auf Einfamilienhäusern statt – auch in Mehrparteienhäusern und älteren PV-Anlagen steckt großes Potenzial. Zwei Regelungen spielen hier eine zentrale Rolle: das Mieterstrommodell und der Weiterbetrieb sogenannter Post-EEG-Anlagen.

Mieterstrommodelle - Solarstrom gemeinsam nutzen

Beim Mieterstrommodell erzeugen Eigentümer:innen Strom auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und stellen ihn den Bewohner:innen des Gebäudes direkt zur Verfügung.
Der Strom wird vor Ort verbraucht, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Dadurch sparen Mieter:innen Netzentgelte und Abgaben, während Betreiber:innen für die lokale Versorgung eine Mieterstrom-Förderung nach dem EEG erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die Anlage muss im gleichen Gebäude oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sein.
  • Der Strom darf ausschließlich an Mieter:innen im selben Haus geliefert werden.
  • Der Betreiber oder die Betreibergesellschaft ist im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert.

Das Mieterstrommodell ist besonders für Wohnungsbaugesellschaften oder Eigentümergemeinschaften interessant, die eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung umsetzen möchten.

Post-EEG-Anlagen – Weiterbetrieb nach 20 Jahren

Photovoltaikanlagen, die ihre Förderung nach 20 Jahren EEG-Laufzeit beendet haben, werden als Post-EEG-Anlagen bezeichnet. Auch nach Ablauf der Förderung können diese Systeme weiterhin Strom erzeugen und einspeisen – nur die gesetzlich garantierte Vergütung endet.

Ihre Optionen im Überblick

  • Weiterbetrieb der Anlage mit Einspeisung zu Marktpreisen (üblicherweise im Rahmen der Anschlussregelung nach § 21 EEG).
  • Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zur Reduzierung des eigenen Strombezugs. Für die meisten Anlagenbetreiber ist es attraktiv, den erzeugten Strom zukünftig selbst zu verbrauchen. Der technische Umbau Ihrer bestehenden Anlage bietet dabei verschiedene Möglichkeiten Ihren Verbrauch zu optimieren
  • Direktvermarktung, bei der der erzeugte Strom über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft wird.

Auch für Post-EEG-Anlagen bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend. Prüfen Sie außerdem regelmäßig, ob Ihre Anlagentechnik noch effizient arbeitet und gegebenenfalls modernisiert werden sollte.

Wir unterstützen Sie beim Weiterbetrieb Ihrer Anlage, informieren über Anschlussregelungen und begleiten Sie bei eventuellen Anpassungen am Netzanschluss.

Weitere Energieträger und Innovationen

Neben Strom aus Sonne, Wind oder Biomasse gewinnen auch alternative Energieträger zunehmend an Bedeutung. Wir unterstützen die Entwicklung und Integration innovativer Technologien, die zur Stabilität und Nachhaltigkeit des Energiesystems beitragen.

Beispielbild einer Biomethananlage

Biomethan – Energie aus organischen Reststoffen

Biomethan wird aus organischen Abfällen oder Energiepflanzen gewonnen und kann in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden. Dort ersetzt es fossiles Erdgas und trägt so direkt zum Klimaschutz bei. In Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen lässt sich Biomethan besonders effizient nutzen, da gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden.

Wasserstoffpipeline

Power-to-Gas – Strom wird zu Gas

Bei Power-to-Gas-Verfahren wird überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien in Wasserstoff oder Methan umgewandelt. Dieser Energieträger kann gespeichert, transportiert oder erneut zur Stromerzeugung genutzt werden.
Power-to-Gas-Technologien ermöglichen damit eine bessere Nutzung von grünem Strom und sind ein wichtiger Baustein für die langfristige Energiewende.

In Zeiten hoher Sonneneinstrahlung kann zum Beispiel überschüssiger PV-Strom in Wasserstoff umgewandelt und später bei Bedarf wieder verstromt werden.

Wasserstofftankstelle im Zoom

Grüner Wasserstoff – Energie für die Zukunft

Grüner Wasserstoff, der mithilfe von erneuerbarem Strom produziert wird, gilt als Schlüsseltechnologie für ein klimaneutrales Energiesystem.
Er kann in Industrieprozessen, im Verkehr oder zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden.


Wir beteiligen uns aktiv an Pilotprojekten und dem Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in der Region.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema gesetzliche Regelungen.

Wir finden mit Ihnen die passende Lösung zum Erhalt und zur weiteren Nutzung Ihrer PV-Anlage in unserem Netzgebiet. Unsere Beratung ist kostenlos.

  1. Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.