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Gartenwasserzähler und ihre Funktion und Vorteile
Garten wässern wird anders abgerechnet
Für das Wasser, das für den täglichen Bedarf verbraucht wird, wird in der Regel eine Abwassergebühr erhoben. Wird das verbrauchte Wasser aber nicht der Kanalisation zugeführt, sondern etwa zur Gartenbewässerung genutzt, kann diese Gebühr eingespart werden. Dafür ist ein separater Wasserzähler notwendig, der die zu diesem Zweck genutzte Wassermenge erfasst. Gartenwasserzähler werden auch als Erstattungszähler bezeichnet.
Erfahren Sie mehr über Gartenwasserspender und die Erstattung der Abwassergebühren.
Gartenwasserzähler anmelden
Um die Abwassergebühren von Ihrem zuständigen Wasserversorger oder Ihrer Stadtverwaltung erstattet zu bekommen, müssen Sie - sofern Sie sich in unserem Netzgebiet befinden - Ihren Gartenwasserzähler bei uns anmelden. In bestimmten Fällen muss der Einbau ebenfalls beantragt werden. Nutzen Sie dafür untenstehende Formulare.
Für die Kommunen Bahlingen, Freiburg, Lörrach, Meißenheim und Offenburg gilt das folgende Formular:
Für die Kommunen Breisach, Ihringen, Inzlingen, Lörrach, Meißenheim, Sasbach und Vogtsburg gilt das folgende Formular:
Haben Sie Fragen?
Für Wasserkund:innen in Freiburg sind wir als Partner des Eigenbetrieb Stadtentwässerung Freiburg (ESE) für die Erstattung der Abwassergebühren zuständig. Genauer gesagt handelt es sich dabei um die Erstattung der Schmutzwassergebühren.
Damit wir Ihnen die Schmutzwassergebühren erstatten können, melden Sie den Zähler nach dem Einbau einfach online bei uns an.
Als Bürger:in anderer Städte und Gemeinden müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Wasserversorger oder Ihrer Stadtverwaltung in Verbindung setzen.
Haben Sie dazu Fragen?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um den Gartenwasser- bzw. Erstattungszähler. Sie erreichen uns montags bis freitags von 09:00 - 12:00 Uhr.