Erzeugungsanlage anmelden in der Mittel- und Hochspannung

Von der Anmeldung bis zur Einspeisung

Bei größeren Erzeugungsanlagen erfolgt der Netzanschluss im Mittel- oder Hochspannungsbereich. Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage als Schritt-für-Schritt-Anleitung. Zu jeder Projektphase finden Sie auch eine Auflistung der erforderlichen Dokumente.

Wann ist ein Anschluss im Mittel- oder Hochspannungsnetz nötig?

Ein solcher Anschluss ist erforderlich, wenn:

  • die installierte Leistung Ihrer Anlage über 135 kW liegt.
  • der Standort eine Netzebene mit höherer Spannung verlangt (z. B. Anschluss an das Mittel- oder Hochspannungsnetz).
  • eine Netzverträglichkeitsprüfung ergibt, dass eine Einspeisung im Niederspannungsnetz technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.

In diesen Fällen begleiten wir Sie von der ersten Netzberechnung über die technische Planung bis zur Inbetriebnahme. Dabei prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die passenden Spannungsebenen, koordinieren Schutz- und Messkonzepte und sorgen dafür, dass Ihre Anlage den Anforderungen der Normen für das Mittelspannungsnetz oder für das Hochspannungsnetz entspricht.

Benötigen Sie ein Anlagenzertifikat?

Sollte für Ihre Erzeugungsanlage ein Anlagenzertifikat notwendig sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen auf. Marktbedingt hat die Zertifikatserstellung sehr lange Vorlaufzeiten.

Als Netzbetreiber dürfen wir einer Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage ohne entsprechendes Zertifikat nicht zustimmen.

Ablauf der Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Bitte nutzen Sie unser Netzportal, um den Antrag auf Netzanschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers zu stellen. Wie es nach der Anmeldung weitergeht, erfahren Sie hier.

Für die Antragstellung ist die Anschlussebene des Netzanschlusses maßgebend, nicht die Spannungsebene, auf der die Erzeugungsanlage (z.B. in ein Kundennetz) einspeist, oder das gewünschte Nachweisverfahren (z.B. VDE-AR-N 4105 für Anlagen nach Solarpaket I / EAAV).

Das E.1-Formular aus der VDE-AR-N 4110 wurde von uns digitalisiert, und wird für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage nicht mehr benötigt.

Die Anmeldung von Bezugsleistung ist leider noch nicht über unser Netzportal möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte weiterhin per E.1-Formular an trafostationen@badenovanetze.de.

Hinweis: Die Netzverträglichkeitsprüfung kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Melden Sie gern in einem möglichst frühen Projektstadium an, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.

Fernwirktechnik

Netzanschlüsse in der Mittelspannung müssen für das Netzsicherheits- und Einspeisemanagement fernwirktechnisch an unsere Leitwarte angebunden werden, unabhängig von der Leistung und dem Nachweisverfahren einer Erzeugungsanlage. Siehe Dokument Netzsicherheits - und Einspeisemanagement

Ein Fernwirkgateway wird als Schnittstelle zur Leitwarte gegen Entgelt vom Netzbetreiber bereitgestellt. Die Planung, Installation und der anlagenseitige Anschluss sind bauseits zu erbringen.

Die maximalen Anforderungen an den Datenumfang sind dem Dokument Fernwirktechnische Anbindung - Signalliste zu entnehmen. Die Protokollbeschreibung ist dem Dokument Fernwirktechnische Anbindung - Interoperabilitätsliste zu entnehmen.

Für das Angebot und die Bestellung des Fernwirkgateways, sowie zur Abstimmung der Installation und des Termins für den Test der Signalübertragung (Bittest) kontaktieren Sie bitte die zuständige Abteilung unter trafostationen@badenovanetze.de. Bitte schicken Sie bei der Kontaktaufnahme bereits einen ersten Entwurf des Übersichtsschaltplans mit.

Messkonzept und Zählung

Bitte nutzen Sie unser Netzportal (Kategorie “Mittelspannung”), um das gewünschte Messkonzept für Ihre Erzeugungsanlage, sowie ggf. den Tausch/die Neusetzung von Zählern/Wandlern anzumelden.

Die Meldung ist nur für eingetragene Installateure möglich.

Erstellung des E.9-Bogens (falls benötigt)

Bitte nutzen Sie unser Netzportal (Kategorie “Mittelspannung”), um den Netzbetreiber-Abfragebogen E.9 nach VDE-AR-N 4110 für Ihr Projekt zu beantragen

Damit wir den Netzbetreiber-Abfragebogen (Formular E.9) für Ihre akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formular Datenblatt für Erzeugungsanlage/Speicher – Mittelspannung E.8 aus der VDE-AR-N 4110
    Für jede Erzeugungseinheit (Bestand und geplant) ist je eine eigene Seite 3 auszufüllen.

  • Anlagenschema mit Schutz- und Regelungskonzept inkl. Mess- und Wirklinien als Single-Line-Diagramm für sowohl die 20-kV, als auch die 0,4-kV-Seite. Bezug und Einspeiser, sowie die Schalt- und ggf. Kompensationsanlage, sind eindeutig erkennbar mit Normsymbolen darzustellen. Siehe unser Beispiel-SLD. Weitere Anschlussbeispiele siehe unsere TAB MS.

  • Einheiten- und Komponentenzertifikate nach VDE-AR-N 4110:

    • Einheitenzertifikate der EZE (z.B. Wechselrichter, BHKW, WKA etc.). Immer mindestens Deckblatt, bei Anlagenzertifikat Typ A (EZA >950 kW) vollständiges Zertifikat erforderlich.

    • Komponentenzertifikat des EZA-Reglers, mindestens Deckblatt erforderlich.

    • Komponentenzertifikat des zwischengelagerten Entkupplungsschutzes, mindestens Deckblatt erforderlich.

  • Bei Mischanlagen (Bezug und Erzeugung): E.2-Bogen aus der VDE-AR-N 4110 zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Anlagenzertifikat (falls benötigt)

Nachdem Ihre Anlagenplanung durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen bewertet wurde, senden Sie uns bitte das vollständige Anlagenzertifikat zur Überprüfung zu. Wenn wir keine Unstimmigkeiten feststellen, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

Inbetriebnahme der Fernwirktechnik

Der Bit-Test für die Fernwirktechnik ist in Abstimmung mit unserer Abteilung EMSR vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage durchzuführen. Das Protokoll ist vorzuweisen.

Wandler und Zähler

Mit der Einreichung des Produkts „Messkonzept und Abrechnungszählung“ in unserem Netzportal durch Ihren Elektroinstallateur werden auch ggf. notwendige Zähler und Wandler für die Abrechnungszählung beauftragt. Die Wandler können nach Beauftragung in unserem Lager abgeholt oder auf Anfrage versendet werden.

Inbetriebnahme

Nach Solarpaket I / EAAV gibt es in der Mittelspannung verschiedene Verfahren für die Inbetriebnahme.

Nach TAR 4105 bei installierter Anlagenleistung bis 270 kW

Es ist keine vorläufige Betriebserlaubnis vonseiten des Netzbetreibers notwendig. Nach korrektem Aufbau und Einstellung kann die Erzeugungsanlage in Betrieb genommen werden.

Die Inbetriebnahme inkl. Unterlagen und Nachweisen ist innerhalb von vier Wochen über unser Netzportal mit dem Produkt „Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (Mittelspannung)“ zu melden.

Nach TAR 4105 bei installierter Anlagenleistung größer 270 kW

Nach Erhalt des E.9-Bogens wird ein Termin zur Begehung vor Ort mit uns vereinbart. Auf dieser Basis erteilen wir die vorläufige Betriebserlaubnis, dann kann die Anlage direkt in Betrieb genommen werden.

Im Nachgang werden die Unterlagen und Nachweise innerhalb von vier Wochen über unser Netzportal mit dem Produkt „Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (Mittelspannung)“ an uns übermittelt. Daraufhin erteilen wir die endgültige Betriebserlaubnis.

Nach TAR 4110

Der Antrag auf „Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage (Mittelspannung)“ ist über das entsprechende Produkt in unserem Netzportal rechtzeitig (min. zwei Wochen) vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin einzureichen.

Wenn die Nachweise der Einstellungen (Schutzprüfprotokolle, Einstellungen an EZA-Regler und Erzeugungseinheiten) in Ordnung sind, vereinbaren wir einen Ortstermin zur Begehung. Auf dieser Basis erteilen wir die vorläufige Betriebserlaubnis, dann kann die Anlage direkt in Betrieb genommen werden.

Nachweis Konformität

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir abschließend folgende Informationen:

Betriebserlaubnisverfahren

Nach Erhalt der Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher erteilen wir, sofern sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen und keine Ergänzungen erforderlich sind, die Betriebserlaubnis.

Registrierung & Einspeisevertrag

Bitte registrieren Sie Ihre Anlage direkt nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Nachdem Sie uns die Registrierungsbestätigung zugesandt haben, erstellen wir gerne Ihren Einspeisevertrag.

Betriebsphase

Alle vier Jahre sind uns als Netzbetreiber unaufgefordert aktuelle Nachweise zur Konformität der Anlage einzureichen (Compliance Monitoring).

Dafür ist uns das Formular E.X Protokoll zur Prüfung in der Betriebsphase nach Kapitel 11.5.5 des FNN vollständig und unterschrieben einzureichen.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage.

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.