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Smart-Meter-Angebote richtig einordnen
Hier erfahren Sie, wie Sie Angebote zum Smart-Meter-Einbau einordnen können, worauf Sie bei den Kosten achten sollten und wer für Ihren Zähler zuständig ist.
Aktuell erhalten einige Kund:innen in unserem Netzgebiet Postwurfsendungen von Unternehmen, die den kostenlosen Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) anbieten.
Dabei handelt es sich in der Regel um ein freiwilliges Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Zwischen diesen Anbietern und Badenova Netze besteht keine geschäftliche oder vertragliche Beziehung.
Sie haben ein Schreiben eines Unternehmens erhalten, das den kostenlosen Einbau eines Smart Meters anbietet? Hier erfahren Sie, wie Sie solche Angebote einordnen können und was beim Einbau wichtig ist.
Das Wichtigste vorweg: Sie sind nicht verpflichtet, auf solche Schreiben zu reagieren oder einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren.
Unsere Rolle beim Smart-Meter-Einbau
In unserem Netzgebiet übernehmen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb und setzen den Smart-Meter-Rollout nach den gesetzlichen Vorgaben um. Wird Ihr Zähler in diesem Rahmen ausgetauscht, fallen für den Einbau grundsätzlich keine gesonderten Installationskosten an.
Auch unabhängig vom gesetzlichen Rollout können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems direkt bei uns beantragen. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular zur Beantragung eines Smart Meters.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Stromzähler und Smart Meter.
Angebote zum Smart-Meter-Einbau: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Nichts. Sie sind weder verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren, noch, einen Termin zu vereinbaren. Der Zählerwechsel durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist ein freiwilliges Angebot; der Wechsel ist nicht verpflichtend.
Für den Austausch von Strom-Zählern, dem so genannten Smart-Meter-Rollout, ist ihr grundsätzlich der grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. Im Netzgebiet von Badenova Netze übernimmt diese Aufgabe unser Messstellenbetrieb.
Unabhängig vom Smart-Meter-Rollout können Kund:innen in unserem Netzgebiet über dieses Online-Formular den Einbau einer intelligenten Messeinrichtung beantragen.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber werben häufig mit einer kostenlosen Installation. Bitte beachten Sie: Für den Einbau im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollouts fallen bei ausreichendem Mobilfunkempfang am Zählerschrank grundsätzlich keine gesonderten Installationskosten an. Für den anschließenden Betrieb des Messsystems wird jedoch ein jährliches Entgelt berechnet. Unsere Messentgelte können Sie hier einsehen.
Badenova Netze ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden. Wettbewerbliche MSB können ihre Preise grundsätzlich selbst festlegen. Prüfen Sie daher unbedingt laufende Kosten, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
Nein. Eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte allein aufgrund der Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) gemäß § 14a EnWG erfolgt nicht.
Voraussetzung für die Gewährung der reduzierten Netzentgelte ist vielmehr die Inbetriebsetzungsmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG (zum Beispiel Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallbox oder Batteriespeicher) über unser Netzportal. Weitere Informationen finden Sie hier.