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Erzeugungsanlage anmelden und Strom einspeisen
So melden Sie Ihre Anlage richtig an: Photovoltaik, Blockheizkraftwerk oder Balkonanlage
So speisen Sie Strom sicher ins Netz ein
Wer Strom selbst erzeugt, muss die Anlage vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden. Das übernimmt in der Regel das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen. So wird sichergestellt, dass die Anlage den technischen Richtlinien entspricht und der erzeugte Strom sicher in das Netz eingespeist werden kann.
Wir unterstützen Sie dabei, damit Ihre Erzeugungsanlage sicher und regelkonform ans Netz geht.
Ob Photovoltaik, Blockheizkraftwerk oder Balkonanlage – mit wenigen Schritten sind Sie startklar. Die Anmeldung erfolgt digital über unser Netzportal.
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Wann ist eine Anmeldung erforderlich?
Eine Anmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie eine neue Stromerzeugungsanlage ans Netz anschließen oder eine bestehende Anlage verändern. Sie stellen damit sicher, dass Ihre Anlage sicher betrieben wird, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und korrekt in das Stromnetz integriert werden kann.
Jede Erzeugungsanlage muss zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) eingetragen werden. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den späteren Netzanschluss und die Einspeisevergütung.
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn Sie:
eine neue Erzeugungsanlage installieren
eine bestehende Anlage erweitern oder technische Komponenten austauschen
den Standort oder die Betreiberin beziehungsweise den Betreiber der Anlage wechseln
Zu den typischen Anwendungsfällen gehören:
Photovoltaikanlagen auf Dächern, Garagen oder Freiflächen,
Blockheizkraftwerke (BHKW),
Stromspeicher oder kombinierte Systeme aus mehreren Technologien.
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage
Mit dem Netzportal können Sie Ihre Anmeldung einfach online und Schritt für Schritt durchführen.
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Schritt 1
Antrag im Netzportal stellen
Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bequem online ein. In der Regel übernimmt dies das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen. Für den Antrag werden die technischen Daten Ihrer Anlage, ein Lageplan sowie bei Anlagen ach VDE-AR-N 4110/4120 das entsprechende Anlagenzertifikat benötigt. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Bestätigung und Hinweise zu weiteren Unterlagen.
Schritt 2
Netzverträglichkeitsprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir, ob Ihre Anlage sicher und ohne Beeinträchtigung anderer Anlagen in unser Netz integriert werden kann. Diese Netzverträglichkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet den zuverlässigen Betrieb Ihres Netzanschlusses.
Über das Ergebnis informieren wir Sie zeitnah, damit Sie mit der weiteren Planung fortfahren können.
Schritt 3
Installation und Inbetriebnahme
Nach unserer Freigabe kann Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur mit der Installation beginnen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Inbetriebnahme-Meldung direkt an uns übermittelt. Damit bestätigen Sie uns, dass die Anlage fachgerecht installiert und betriebsbereit ist.
Schritt 4
Zähler installieren und Einspeisung starten
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kümmern wir uns um die Installation des Einspeisezählers.
Sobald der Zähler eingebaut und die technischen Prüfungen abgeschlossen sind, können Sie Ihren erzeugten Strom in unser Netz einspeisen – sicher, transparent und nach den gesetzlichen Vorgaben.
Arten von Erzeugungsanlagen
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Niederspannung
Private Photovoltaikanlagen werden häufig an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Dieser Anschluss ist geeignet für Anlagen mit einer Leistung bis zu 135 kW und ermöglicht eine einfache, standardisierte Anmeldung über das Netzportal.
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Balkonsolaranlagen
Kleine Balkonkraftwerke können besonders einfach betrieben werden. Sie werden direkt an das Hausnetz angeschlossen und erfordern keine umfassende technische Anmeldung – eine Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
Damit können auch Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen ihren eigenen Solarstrom erzeugen und aktiv zur Energiewende beitragen.
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Mittel- und Hochspannung
Größere oder gewerbliche Erzeugungsanlagen benötigen in der Regel einen Anschluss im Mittel- oder Hochspannungsnetz. Hier gelten erweiterte technische Anforderungen, etwa zusätzliche Schutzprüfungen oder Zertifizierungen.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Nachdem Ihre Erzeugungsanlage in Betrieb genommen wurde, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) eintragen. Im Marktstammdatenregister werden alle Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung in Deutschland registriert. Es enthält Daten zu den beteiligten Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten.
Das frühere Anlagenregister, das Photovoltaik-Meldeportal sowie die BNetzA-Kraftwerksliste wurden durch das MaStR abgelöst.
Wie erfolgt die Registrierung Ihrer Anlage?
Die Registrierung Ihrer Anlage erfolgt im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur:
1. Benutzerkonto anlegen
2. Anlagenbetreiber registrieren
3. Anlage registrieren
Bitte beachten Sie die Meldefristen für Ihre Registrierung.
Weitere Informationen finden sie in der Webhilfe des Marktkstammdatenregisters.
Änderung bestehender Anlagen
Wenn Sie Ihre bestehende Anlage erweitern, technische Komponenten austauschen oder den Betreiber wechseln, müssen Sie diese Änderung über das Netzportal melden.
Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Netzanschluss und Ihre Abrechnung weiterhin korrekt funktionieren.
Typische Änderungen sind zum Beispiel:
die Erweiterung der Modulfläche
der Tausch des Wechselrichters
die Nachrüstung eines Stromspeichers oder anderer Anlagenteile
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Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um die Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage.
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.